RÜCKBAU
Der Begriff des Rückbaus hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Einerseits bezeichnet er die Gesamtheit aller Abbruchverfahren und hat sich als gängige Oberbezeichnung durchgesetzt. Andererseits beschreibt er auch eine Teilleistung, die Maßnahme des Rückbaus. Dabei wird ein ursprünglicher Gebäudezustand wiederhergestellt, indem nachträgliche oder zunächst erfolgte Baumaßnahmen „zurückgebaut“ werden. Durch Abbruch und Demontage werden selektiv bestimmte Gebäudemodifikationen entfernt und ein ursprünglicher Zustand rekonstruiert.
Die Abbruchmaßnahme des Rückbaus kann mittels konventioneller Verfahren vorgenommen werden, aber auch durch gezielte Sprengarbeiten begleitet sein. Es kommen je nach Projektbeschaffenheit alle gängigen Verfahren zum Einsatz, von Stemmarbeiten mit Minibaggern bis hin zu großen Longfrontbaggern mit Stahlscheren oder auch speziell geschultem Sicherheitspersonal ist individuell die Kombination verschiedener Maßnahmen möglich. Dies wird jeweils im Zuge der Konzepterstellung festgelegt. Der Rückbau von Gebäuden stellt sich stets als besonders planmäßig dar und wird durch die Trennung der abgetragenen Materialien nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet.
Die einzelnen Baustoffe werden systematisch getrennt, durch Experten geprüft und anschließend gekennzeichnet. Die gewonnenen Rohstoffe werden dann entsprechend ihrer Einordnung entweder recycelt, sofern sie nicht belastet sind, oder fachgerecht entsorgt, wenn es sich um kontaminierte Bausubstanzen handelt. Insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ist in diesem Zusammenhang von Interesse. So ist sowohl das Recycling als auch die Entsorgung eng geregelt und wird stets geprüft.