RECYCLING

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 1996 enthält die Bestimmung, dass die Aufbereitung und Wiederverwendung des, im Rückbauprozess abgetragenen, Materials einer endgültigen Entsorgung stets vorzuziehen ist. Auf diese Weise soll der verantwortungslose Umgang mit Ressourcen, wie er in einigen Unternehmen leider viel zu oft vorzufinden war und trotz allem immer noch ist, verhindert werden. Seit Langem schon werden Baustoffe schon während des Abbruchvorgangs systematisch getrennt, voneinander separiert und sortiert, um sie anschließend mittels mobiler Recyclinganlagen umweltfreundlich verwerten zu können.

Zu diesem Zweck werden spezielle Maschinen verwendet – beispielsweise eine Prallmühle sowie eine Absiebung, die an die Recyclinganlage gekoppelt ist. So werden Beton- und Mauerwerk getrennt nach Größe sortiert und anschließend auf die gewünschte Kornfraktion gebracht, um sie nachhaltig verwertbar zu machen. Die gewonnenen Wertstoffe werden durch Experten auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft und sind anschließend sofort verwendbar, etwa um auf demselben Gelände im dann entstehenden Neubau Verwendung zu finden.

Diese Maßnahmen sind sowohl besonders umweltschonend als auch kostensenkend und entsprechend gewinnbringend für die Planung und Kalkulation des Rückbauvorhabens sowie der anschließenden neuen Nutzung des Areals.